Rechnungsstellung
Alle Kunden der elektra busslingen sind mit Smart-Meter ausgestattet. Daher kann bei der vierteljährlichen Rechnungsstellung der effektive Verbrauch abgerechnet werden.
Unstimmigkeiten
sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die elektra busslingen melden, andernfalls gilt diese als akzeptiert.
Zahlung und Zahlungsverzug
Die Rechnungen sind bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden mit der zweiten Mahnung Mahngebühren belastet. Die Belastung von Verzugszinsen und allfälligen Inkassogebühren bleibt vorbehalten.
Wohnungswechsel
sind bis spätestens 10 Tage vor dem Wegzug der der elektra busslingen zu melden. Bis zur Abmeldung haftet der bisherige Kunde für den Strombezug. Weitere Informationen erhalten sie hier.
| Rechnung für | Abrechnungszeitraum | Verrechnung anfangs |
|
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal |
Januar - März April - Juni Juli - September Oktober - Dezember |
April Juli Oktober Januar des Folgejahres |