Rechnungsstellung
Akonto-Rechnungen
Während des Jahres erhalten Sie vierteljährlich d.h. im April, Juli und Oktober eine Akonto-Rechnung. Der effektive Verbrauch wird per 31. Dezember abgelesen (Zählerstand der Messeinrichtung) und im Januar/Februar des Folgejahres in Rechnung gestellt.
Der verrechnete Akonto-Betrag wird automatisch aus dem Vorjahresbezug ermittelt und beträgt ca. 25% der Gesamt-Jahres-Kosten.
Bei Neu-Abonnenten wird der Betrag aufgrund von vorliegenden Erfahrungswerte eingesetzt und nach der ersten Jahresend-Abrechnung, basierend auf dem abgelesenen Verbrauch, ermittelt. Die bezahlten Akonto-Beträge werden bei der Jahres-Endabrechnung berücksichtigt.
Effektive Abrechnungen
Mit einem Smart Meter ausgestattete Kunden erhalten quartalsweise eine definitive Abrechnung.
Unstimmigkeiten
sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die elektra busslingen melden, andernfalls gilt diese als akzeptiert.
Rechnungstermine
Verrechnung anfangs | Abrechnungs-Zeitraum | Rechnungs-Art |
April |
1. Quartal Januar - März |
Akonto-Rechnung oder effektive Abrechnung Smart-Meter |
Juli |
2. Quartal April - Juni |
Akonto-Rechnung oder effektive Abrechnung Smart-Meter |
Oktober |
3. Quartal Juli - September |
Akonto-Rechnung oder effektive Abrechnung Smart-Meter |
Februar |
4. Quartal Oktober - Dezember |
Zähler-Ablesung per 31.12. und Jahres-Endabrechnung effektive Abrechnung Smart-Meter |
Zahlung und Zahlungsverzug
Die Rechnungen sind bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden mit der zweiten Mahnung Mahngebühren belastet. Die Belastung von Verzugszinsen und allfälligen Inkassogebühren bleibt vorbehalten.
Wird die 2. Mahnung nicht innert der angegebenen Frist bezahlt, wird auf Kosten des Abonnenten ein Zahlautomat montiert.
Hinweis Wohnungswechsel
Wohnungswechsel sind bis spätestens 10 Tage vor dem Wegzug der der elektra busslingen zu melden. Bis zur Abmeldung haftet der bisherige Kunde für den Strombezug. Weitere Informationen erhalten sie hier.