Periodische Kontrollen und SINA

Kontrollen

Die Kontrolle der elektrischen Installationen ist wichtig für die Sicherheit der Eigentümer und Benutzer und wird durch die Verordnung über elektrische Niederspannungsanlagen (NIV SR 734.27), geregelt.
Detaillierte Informationen und weiterführende Links finden Sie auf der Website Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI.

Die Verantwortung für die Sicherheit und den Unterhalt der elektrischen Installationen liegt beim Eigentümer der Liegenschaft.
Dieser muss den gefahrlosen Zustand der Elektroanlagen mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bescheinigen.
Infoblatt - Kontrolle der elektrischen Installationen

Die Kontrollintervalle betragen
20 Jahre für Wohnungsbauten
10 Jahre für Gewerbe-, Büro- und Landwirtschaftsgebäude
5 Jahre für Schulhäuser und Garagen
Bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle.

Eine detaillierte Aufstellung aller elektrischen Installationen, die der regelmässigen Kontrolle unterliegen, finden Sie hier.

Ablauf

Die Eigentümer werden von der elektra busslingen mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich aufgefordert, den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.

Der Eigentümer kann nun eine Fachperson seines Vertrauens oder eine von der elektra busslingen vorgeschlagene Fachperson mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Diese Fachperson muss eine vom Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ausgestellten Kontrollbewilligung besitzen. Siehe Webseite ESTi-Kontrollorgane.

Auf begründetes schriftliches Gesuch hin d.h. wenn z.B. ein Umbau oder eine Handänderung bevorsteht, kann die Frist bis max. 12 Monate nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden.

SiNa

Ist die Anlage mängelfrei, erhält der Eigentümer den Sicherheitsnachweis (SINA), von welchem eine Kopie der elektra busslingen zuzustellen ist.

Sind in der Anlage jedoch Mängel vorhanden, erhält der Eigentümer einen Kontrollbericht mit den entsprechenden Vermerken. Mängel sind unverzüglich durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben.

Die elektra busslingen ist gesetzlich verpflichtet, unvollständige oder offensichtlich unrichtige Sicherheitsnachweise zurückzuweisen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Wird kein Sicherheitsnachweis fristgerecht eingereicht, so muss die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem Eidg. Starkstrominspektorat übergeben werden.